Was sollten Sie vor der ersten Besichtigung klären?
- Baujahr des Hauses und, falls bekannt, Jahr der letzten Dacherneuerung
- Ungefähre Dachfläche, Dachform und Anzahl der Dachfenster und Gauben
- Ist das Dachgeschoss bewohnt oder soll es ausgebaut werden?
- Steht das Haus unter Denkmalschutz oder in einem Denkmalschutzgebiet? Auskunft gibt die untere Denkmalschutzbehörde, in Sachsen auch die Denkmalkarte des Landesamts.
- Gibt es Asbestverdacht, zum Beispiel Wellplatten oder ebene Faserzementplatten aus der Zeit vor 1993?
- Welches Budget haben Sie, und wollen Sie Förderung nutzen?
- Fotos von Dach, Dachboden, Schäden und Anschlüssen für die Anfrage
Je genauer diese Angaben sind, desto besser kann ein Betrieb schon vor dem Termin einschätzen, ob das Vorhaben zu ihm passt. Die Dachfläche muss nicht exakt sein, eine Schätzung genügt. Wichtig sind der Denkmalstatus und ein möglicher Asbestverdacht, weil beides Ablauf, Genehmigung und Kosten deutlich verändert.
Was muss in einem guten Angebot stehen?
Ein gutes Angebot listet jede Leistung einzeln mit Menge und Einheitspreis auf und nennt Material, Hersteller oder gleichwertige Qualität, Dämmstoff, Dämmdicke und den erreichten U-Wert.
- Gerüst mit Standzeit und Fanggerüst
- Abdecken, Rückbau und Entsorgung, getrennt nach Materialart, bei Asbest mit Nachweis der Sachkunde
- Prüfung und gegebenenfalls Arbeiten am Dachstuhl, als Eventualposition mit Einheitspreis
- Luftdichtheitsschicht, Dämmung mit Produkt, Dicke und Wärmeleitstufe, rechnerischer U-Wert
- Unterdach oder Unterdeckbahn, Konterlattung, Lattung
- Deckung mit Material, Modell, Farbe und Deckart
- Klempnerarbeiten: Rinnen, Fallrohre, Anschlüsse, Schornsteinkopf
- Dachfenster, Schneefang, Blitzschutz, Solarvorbereitung, soweit gewünscht
- Ausführungszeitraum, Zahlungsplan und Hinweis auf die Beratungspflicht nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz
Wie vergleichen Sie Angebote richtig?
- Legen Sie die Angebote nebeneinander und prüfen Sie, ob dieselben Leistungen enthalten sind.
- Rechnen Sie fehlende Positionen hinzu, etwa wenn ein Angebot die Entsorgung nicht enthält.
- Vergleichen Sie Dämmdicke und U-Wert. Ein günstigeres Angebot mit U = 0,24 bringt keinen BAFA-Zuschuss, eines mit 0,14 schon.
- Achten Sie auf Eventualpositionen und Stundenlohnarbeiten und darauf, wie sie abgerechnet werden.
- Fragen Sie nach, wenn etwas unklar ist. Wie ein Betrieb Fragen beantwortet, sagt viel über die spätere Zusammenarbeit.
Nicht nur auf den Preis schauen
Das billigste Angebot ist oft das mit den meisten Lücken. Nachträge während der Bauzeit machen den Unterschied schnell wieder wett.
Was prüfen Sie bei der Abnahme?
- Deckung gleichmäßig, keine gebrochenen oder lockeren Ziegel, First und Grate sauber verlegt
- Anschlüsse an Schornstein, Gauben, Dachfenster und Wände dicht und ordentlich eingefasst
- Dachrinnen mit Gefälle, Fallrohre angeschlossen, Bleche fest
- Schneefang und Sicherheitshaken dort, wo sie vereinbart waren
- Fotos der verdeckten Schichten: Luftdichtheit, Dämmung, Unterdach
- Baustelle geräumt, Garten und Zufahrt ohne Schäden, Reste entsorgt
- Protokoll mit Datum und Unterschrift beider Seiten, Mängel mit Frist zur Beseitigung
- Unterlagen für Förderung und Steuer: Rechnungen, Bestätigung des Energieeffizienz-Experten, Bescheinigung nach § 35c EStG
Halten Sie einen Einbehalt zurück, wenn bei der Abnahme noch Mängel offen sind, und zahlen Sie ihn nach der Beseitigung aus. Mit der Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist von fünf Jahren.
Was gilt für Förderung und Vertrag?
Den BAFA-Antrag stellen Sie vor Beginn der Arbeiten mit einem Energieeffizienz-Experten. Im Vertrag sollten Ausführungszeit, Zahlungsplan, Abnahme und die Förderbedingung geregelt sein.
- Energieeffizienz-Experten beauftragen, Adressen in der Expertenliste des Bundes
- Förderantrag vor Vertragsbeginn beziehungsweise mit Förderklausel im Vertrag
- Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt, keine hohe Vorauszahlung
- Schriftliche Abnahme mit Protokoll, Gewährleistung fünf Jahre bei Bauwerken (§ 634a BGB)
- Rechnungen immer überweisen, bei Barzahlung entfällt der Steuerbonus
- Bescheinigung nach § 35c EStG anfordern, wenn Sie den Steuerbonus nutzen
Mehr zur Reihenfolge im Ratgeber Ablauf einer Dachsanierung und auf der Seite Förderung.
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Häufige Fragen
Wie viele Angebote sollte ich einholen?
Zwei bis drei vergleichbare Angebote reichen in der Regel. Mehr kosten Sie und die Betriebe viel Zeit, ohne dass der Vergleich besser wird. Wir nennen Ihnen bis zu drei passende Betriebe.
Muss eine Besichtigung vor dem Angebot stattfinden?
Für eine Dachsanierung ja. Ohne Besichtigung kann kein Betrieb Zustand, Anschlüsse und Zugänglichkeit einschätzen. Fotos helfen für eine erste Einordnung, ersetzen den Termin aber nicht.
Was ist eine Eventualposition?
Eine Leistung, die nur bei Bedarf ausgeführt wird, etwa der Austausch morscher Sparren. Sie steht mit Einheitspreis im Angebot, damit Sie im Fall der Fälle wissen, was es kostet.
Soll ich Material selbst kaufen?
Eher nicht. Der Betrieb haftet für das Material, das er liefert. Bei Material vom Bauherrn wird die Gewährleistung schwierig, und für die Förderung zählen Fachunternehmerleistungen.
Was mache ich, wenn die Angebote sehr unterschiedlich sind?
Prüfen Sie zuerst, ob dieselben Leistungen enthalten sind. Große Unterschiede entstehen oft durch fehlende Positionen, andere Dämmdicken oder unterschiedliche Materialien. Fragen Sie beide Betriebe nach dem Grund, bevor Sie sich entscheiden.
Wie hoch sollten Abschlagszahlungen sein?
Abschläge sollten dem Baufortschritt entsprechen, also der bereits erbrachten Leistung. Eine hohe Vorauszahlung vor Beginn ist ein Warnsignal. Vereinbaren Sie den Zahlungsplan schriftlich im Vertrag.